Finance Market
   Home      US - EN      Bücher      News      Börsenlexikon      Geldanlage      Personen      Kontakt      Anmeldung      Sitemap     
  
Home / Börsenlexikon / A / Abrechnung
Abrechnung
Abrechnung: Das Kreditinstitut verlangt für seine Dienste als Vermittler Spesen in Höhe von einem Prozent des Kurswertes der gehandelten Papiere. Hinzu tritt die Vergütung des Maklers (Courtage) mit 0,6 Promille des Aktienkurswertes bzw. von 0,75 bis 0,075 Promille vom Nennwert festverzinslicher Papiere. Weitere Gebührenquellen der Banken: Mindestgebührensätze, wenn es um Kleinaufträge geht, Limitgebühr bei nicht durchführbaren Aufträgen, Sonstige Spesen


© 2006 BFM Publications
Letzte Änderung: 4. Apr 2007
Powered by ContRay Content Management System