Abrechnung: Das Kreditinstitut verlangt für seine Dienste als Vermittler Spesen in Höhe von einem Prozent des Kurswertes der gehandelten Papiere. Hinzu tritt die Vergütung des Maklers (
Courtage) mit 0,6 Promille des Aktienkurswertes bzw. von 0,75 bis 0,075 Promille vom Nennwert festverzinslicher Papiere. Weitere Gebührenquellen der Banken: Mindestgebührensätze, wenn es um Kleinaufträge geht, Limitgebühr bei nicht durchführbaren Aufträgen, Sonstige Spesen